“Sieg für unsere Nutzer”
In dem Rechtsstreit um die Herausgabe von Suchanfragen und Webadressen hat Google einen Teilsieg errungen. Das kalifornische Gericht unter dem Vorsitz von Richter James Ware entschied, dass die Suchmaschine keine Suchanfragen ihrer Nutzer offenlegen muss, jedoch 50.000 Webadressen aus ihren Datenbeständen dem US-Justizministerium zugänglich gemacht werden sollen.
Die eigentliche Forderung der US-Regierung belief sich auf 1 Million Adressen und mehreren tausend Suchanfragen. Grundlage für die Klage waren Pornografie-Ermittlungen – Googles Filtersoftware reiche nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen.
Google sah bei einer eventuellen Freigabe diverser Suchanfragen die Privatsphäre seiner Nutzer verletzt und zeigte sich über den Ausgang der Verhandlungen erfreut: “Dies ist ein Sieg für unsere Nutzer und unser Unternehmen”, sagte Google-Anwältin Nicole Wong.
Dies ist durchaus ein Sieg für Google, vor allem aufgrund der Tatsache, dass eine Offenlegung so vieler Suchanfragen Rückschlüsse auf Googles Ranking-Systematik gegeben hätte und somit einer Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen nahe gekommen wäre.










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9. August 2006 um 15:32
[...] Was haben sich diese AOL-Mitarbeiter bloß dabei gedacht? Während Google vor Gericht zieht, um eine erzwungene Offenlegung tausender Suchanfragen zu verhindern, und das vorläufige Ergebnis der Verhandlungen als einen “Sieg für unsere Nutzer� kommentiert, stellt AOL gleich 20 Millionen Sucheingaben ihrer Nutzer zum Download zur Verfügung. [...]